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Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel Valentinstag Gewinnspiel 2025

 I. Allgemeine Informationen zu dem Gewinnspiel
Dieses Gewinnspiel wird durchgeführt von der Xaver Scheule GmbH – Riedweg 12, 87757 Kirchheim, Deutschland (nachfolgend „X.Scheule" oder „wir“ genannt). Die Teilnahme ist kostenlos und verpflichtet nicht dazu, Produkte der X. Scheule GmbH, insbes. der Marke LEXA in Anspruch zu nehmen oder gar diese zu kaufen. Die Xaver Scheule GmbH ist alleiniger Verantwortlicher. Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel an die Xaver Scheule GmbH.

II. Wann findet das Gewinnspiel statt /Wie lange kann ich daran teilnehmen?
Das Valentinstag Gewinnspiel 2025 findet von 13.02. bis 16.02.2025 statt. Eine Teilnahme ist nur während dieses Zeitraumes möglich.

 III. Wer darf an dem Valentinstag Gewinnspiel 2025 teilnehmen?
Berechtigt an dem Valentinstag Gewinnspiel 2025 teilzunehmen, ist jede natürliche Person ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Die Teilnahme muss in eigenem Namen erfolgen. Von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der  Xaver Scheule GmbH sowie deren Angehörige.

IV. Was gibt es zu gewinnen?
Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin hat die Chance das Valentinstagspaket zu gewinn, indem das unten stehende Formular ausgefüllt und abgeschickt wird. Das Paket beinhaltet:
- Vierjahreszeiten Müsli, 15 kg
- Derma Mineral, 4,5 kg
- Leinöl, 1 Liter
- Winter-Mash 1 kg
- Hagebutten Leckerlis 1 kg
- Müslischale
- Mashlöffel
- Groovy Bürste
- ALEXA Feenglitter, pink
- Schnüffelmatte

V. Was muss ich bei der Teilnahme beachten?
Nachfolgend erfahren Sie, wie oft und auf welche Art Sie an dem Gewinnspiel teilnehmen können sowie was Sie weiter bei der Teilnahme zu beachten haben.

1. Wie oft kann ich teilnehmen und/oder gewinnen?
Sie können nur
im Zeitraum vom 13.02. bis 16.02.2025 an dem Valentinstag Gewinnspiel 2025 teilnehmen. Allerdings hat jede/r Teilnehmer*in nur einmal eine Gewinnmöglichkeit.

2. Wie nehme ich teil?
Die Teilnahme erfolgt durch Ausfüllen und Abschicken des Gewinnspielformulars.

3. Wie erfahre ich, ob ich bei einer Verlosung etwas gewonnen habe?
Die Gewinner*innen der Verlosungen werden von uns per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Das ist auch der Grund, warum wir Ihre E-Mailadresse benötigen.

4. Kann ich mir die Gewinne bar auszahlen lassen?
Eine Barauszahlung sowohl hinsichtlich der Gutscheine als auch der Produkte ist ausgeschlossen.

VI. Wie lange kann ich einen Gutschein einlösen? Wann verfällt ein Verlosungsgewinn?
Verfall eines Gewinns
 
Wenn Sie eines unserer Produkte gewonnen haben, schicken wir Ihnen dieses zu –deshalb müssen Sie bei der Teilnahme an der Verlosung auch Ihre Adresse angeben. Wir unternehmen grundsätzlich zwei Zustellversuche binnen eines Monats ab der Verlosung des jeweiligen Gewinns. Sofern sich aber bereits bei dem ersten Zustellversuch herausstellt, dass auch eine zweite Zustellung scheitern wird (z.B. bei Mitteilung „unbekannt verzogen“, unternehmen wir keinen zweiten Zustellversuch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die korrekte Adresse nicht gesondert recherchieren können und uns hierzu auch nicht verpflichten.


VII. Und was ist mit dem Schutz meiner Daten?
Wie wir Ihre bei der Durchführung des Gewinnspiels uns bekanntgegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer gesonderten Datenschutzinformation unter https://www.lexa-pferdefutter.de/wir-helfen-ihnen/datenschutz-valentinstag/ . Wir möchten aber auch hier darauf hinweisen, dass das Gewinnspiel auch auf unserer Facebook Fanpage beworben und begleitet wird. Dabei werden die Gewinner*innen anonymisiert auf unserer Facebook Fanpage veröffentlicht.

VIII. Haftung und Ausschluss des Rechtsweges
Wir behalten uns das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ggf. auch unangekündigt zu ändern oder die Green Week ohne Ankündigung zu beenden, sofern sachliche oder rechtliche Gründe dieses erfordern. Das gilt vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Jegliche Schadensersatzverpflichtung im Zusammenhang mit den Green Deal Days, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht für die Verletzung von Leben oder Gesundheit. Durchführung und Ermittlung der Gewinner*innen erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.

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